Klasse B

Kraftfahrzeuge – außer der Klasse A, A2 oder A1 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg und maximal 9 Sitzplätzen inklusiv Fahrer

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kG sind immer erlaubt
  • Bei Anhängern über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs einschließlich Anhänger 3500 kg nicht übersteigen

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre im begleiteten Fahren BF17

Vorbesitz

nicht nötig


Theoretische Ausbildung

  • 12 Doppelstunden Grundstoff, nur 6 Doppelstunden, falls schon eine Fahrerlaubnis vorhanden ist (z.B. A1)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff „Klasse B“

Praktische Ausbildung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten á 45 Minuten
    5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Besonderheiten

  • Anforderungen an die Begleitpersonen:mindestens 30 Jahre altmindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse Bmaximal 1 Punkt im VerkehrszentralregisterGeltungsbereich:Das Fahren ist nur mit den eingetragenen Begleitpersonen innerhalb Deutschlands und Österreich erlaubtDie Fahrzeuge der eingeschlossenen Klasse AM und L dürfen auch ohne
  • Begleitperson innerhalb Deutschlandsgeführt werdenUmtausch:Ab dem 18. Geburtstag muss der Führerschein innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden

Beinhaltet die Klassen

  • AM
  • L