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- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
- 24 Jahre,
- 21 Jahre für dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kW Leistung
- mind. 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 über 2 Jahre
Beinhaltet Klasse
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