Mofa

  • einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – (Mofas), besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein
  • zweirädrige Kraftfahrzeug mit Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren

wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist


Mindestalter

15 Jahre