- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – (Mofas), besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein
- zweirädrige Kraftfahrzeug mit Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
Mindestalter
15 Jahre